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Neue GWG Obergrenze

27.11.2017
Neue GWG Obergrenze

Die Obergrenze der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde 2017 von bisher 410 Euro auf 800 Euro angehoben. Dabei gibt es drei verschiedene Abschreibungsverfahren:

  1. Die Regelabschreibung nach § 7 EStG. Bei dieser handelt es sich um eine lineare  Abschreibung anhand Jahre der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes.
  2. Bei Anschaffungskosten bis zu  dem Grenzwert von 410 Euro ist eine Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG möglich.
  3. Für alle geringwertigen Wirtschaftsgüter dessen  Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro betragen ist eine Poolabschreibung möglich. Hier werden Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet.

Wird die Poolabschreibung berücksichtigt, ist eine Sofortabschreibung nicht mehr möglich. Die Untergrenze wurde ebenfalls von 150 Euro auf 250 Euro angehoben. Diese Regelung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.

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