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Verlustverrechnung erneut beim Bundesverfassungsgericht

17.11.2017
Verlustverrechnung erneut beim Bundesverfassungsgericht

Das Finanzgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht wieder einen weiteren Fall im Zusammenhang mit der Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften vorgelegt. In diesem Fall soll der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft vollständig wegfallen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent der Anteile übertragen werden. Damit wird eine neue Variante der höchst umstrittenen Verlustabzugsbeschränkung verfassungsrechtlich überprüft. (Beschluss vom 29. August 2017; Az.: 2 K 245/17). Betroffene Unternehmen können sich auf das Verfahren beziehen und sollten es nicht akzeptieren, wenn das Finanzamt die Verluste streicht.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

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Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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