Nach einem stressigen Jahr kann es schnell mal passieren, dass man die Steuererklärung vergisst. Nach 15 Monaten fallen Zinsen an, denn hat man Schulden beim Finanzamt, werden 0,5 Prozent pro Monat fällig – also insgesamt sechs Prozent pro Jahr. In der Vergangenheit wurde dies immer wieder angeklagt, da dieser Zinssatz von vielen als zu hoch angesehen wird, aber der Bundesfinanzhof, also Deutschlands oberstes Gericht, bestätigte die Höhe der Nachzahlungszinsen. In ihrem Urteil zitierten die Richter des BFH auch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2009. Der Beschluss besagt, dass "der konkrete Zinsvorteil oder –nachteil für den Einzelfall nicht ermittelt werden müsse." Eine Anpassung an den jeweiligen Marktzinssatz würde wegen dessen Schwankungen zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten führen. Im "Interesse der Praktikabilität" sei deshalb der Zinssatz auf 0,5 Prozent pro Monat festgelegt worden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.