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Neues Urteil zur offenen Ladenkasse

13.11.2017
Neues Urteil zur offenen Ladenkasse
Der BFH hat sich aktuell zur Führung einer offenen Ladenkasse bei einem Einnahmenüberschussrechner geäußert. Wenn aus Zumutbarkeitsgründen Einzelaufzeichnungen nicht geführt werden müssen, genügt die Aufzeichnung mittels offener Ladenkasse. Dies ist nicht auf Einzelhändler beschränkt, die Ware von geringem Wert an eine Vielzahl von unbekannten Kunden verkaufen, sondern kann auch von Kleindienstleistern angewendet werden. Erhebliche Bedenken äußert der BFH zur Schätzmethode der Finanzverwaltung und stellt in Frage, ob die Quantilschätzung durch Zeitreihenvergleich im Einzelfall zulässige Ergebnisse bringt.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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