Viele Menschen denken, dass Kindergeld eine Sozialleistung ist. Das stimmt aber nicht! Sie wird zwar von der Familienkasse gezahlt, ist im Endeffekt aber eine steuerliche Ausgleichzahlung. Es dient als Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder. Der Anspruch entsteht automatisch. Es muss aber trotzdem ein Antrag gestellt werden um es monatlich zu erhalten. Ab Januar 2018 können sich Eltern wieder über eine Erhöhung freuen, denn dann wird es wieder um 2 Euro erhöht. Man erhält also für das erste und zweite Kind 194 Euro. Das Kindergeld für das dritte Kind steigt auf 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind erhalten Eltern ab Januar 2018 225 Euro.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...