Ein Kläger hatte bei Versteigerungen Sachen erworben und anschließend über eBay verkauft, wo er mit mehreren Benutzernamen angemeldet war. Bei dem Strafverfahren ging man von einem Umsatz in Höhe von 120.000 EUR im Jahr aus. Dies bestritt der Kläger aber, weil ein großer Teil der Umsätze sein Bruder erwirtschaftet hat, der angeblich seinen Account hackte.Von der Steuerfahndung wurde ein Gewinn von 35.000 Euro im Jahr geschätzt, denn auf Grund von nicht hinreichendem Tatverdacht wurde das Verfahren gegen den Bruder eingestellt. Diese Schätzung wurde vom Finanzgericht zu hoch erachtet deswegen muss der BFH noch einmal Stellung zu diesem verfahren nehmen.