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Steuerschuld bei Rechnungsstellung

23.10.2017
Steuerschuld bei Rechnungsstellung
In einem aktuellen Urteil nahm die Finanzverwaltung Steuerhinterziehungen an, da aufgrund erteilter Gutschriften der ermäßigte Steuersatz unrichtig abgerechnet und abgeführt wurde. Das Unternehmen argumentierte, dass die Gutschriften hinsichtlich der unzutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers nicht zu einem unberechtigten Steuerausweis führen können, da in der Gutschrift auf dem zugrundeliegenden Vertrag verwiesen wurde, aus dem sich der richtige Leistungsempfänger ergibt. Der BFH verwies in seinem Urteil darauf, dass die Angaben in Rechnungen jederzeit durch andere Dokumente ergänzt werden können. Dieser Umstand gilt auch im Zusammenhang mit Gutschriften.

 

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