Da der Staat auf die laufenden Einnahmen angewiesen ist, werden die Vorauszahlungen zur Körperschaft- und Einkommensteuer quartalsweise erhoben. Der nächste Stichtag ist der 10.12.2017. Rechnen Sie also schnellstmöglich Ihren Gewinn hoch. Sollte er den Gewinn des Vorjahres übersteigen, bilden Sie eine Rücklage für Ihre Steuerzahlungen. Sollte der Gewinn jedoch niedriger sein als im Vorjahr, beantragen Sie eine Herabsetzung Ihrer Vorauszahlung bis zum 10.12.2017.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...