Da der Staat auf die laufenden Einnahmen angewiesen ist, werden die Vorauszahlungen zur Körperschaft- und Einkommensteuer quartalsweise erhoben. Der nächste Stichtag ist der 10.12.2017. Rechnen Sie also schnellstmöglich Ihren Gewinn hoch. Sollte er den Gewinn des Vorjahres übersteigen, bilden Sie eine Rücklage für Ihre Steuerzahlungen. Sollte der Gewinn jedoch niedriger sein als im Vorjahr, beantragen Sie eine Herabsetzung Ihrer Vorauszahlung bis zum 10.12.2017.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.