Ein Verbraucherschutzverband klagte gegen eine Sparkasse, die von seinen Kunden pro versandten smsT AN 0,10 € verlangte. Der Verbraucherschutzverband war der Meinung, dass diese Gebühr schon in den Kontoführungsgebühren von 2 Euro pro Monat enthalten sei. Der Bundesgerichtshof entschied aber, dass die Sparkasse die Gebühren von 10 Cent pro TAN verlangen darf. Voraussetzung hierfür sei nur, dass ein Zahlungsauftrag durch diesen TAN erfolgreich durchgeführt werden konnte.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.