Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Wohnung Kündigungsfrist: Zählt der Samstag als Werktag?

27.09.2017
Wohnung Kündigungsfrist: Zählt der Samstag als Werktag?

Samstag ist ein  ganz normaler Werktag! Oder?

Darüber stritt ein Vermieter mit seinem Mieter. Die Kündigung der Mieter war am 7. April 2015 beim Vermieter eingegangen. Das war ein Dienstag nach Ostern. Der Auszug sollte am 30. Juni stattfinden.

Der Vermieter empfand das als Verspätet und wollte die Mieter erst am 31. Juli aus dem Mietvertrag entlassen.  Er war der Meinung, dass die Kündigungsfrist am dritten Werktag eines Monats enden würde. Der Mieter weigerte sich zu zahlen und es kam zu einem Rechtsstreit. Das Landgericht entschied zugunsten der Mieter und entschied, dass der Vermieter keinen Anspruch auf die Mietzahlungen für Juli 2015 hat.  Zwar sei der Samstag ein Werktag (BGH, Urteil vom 27.4.2005, Az. VIII ZR 206/04). Jedoch komme hier die Regelung des § 193 BGB* zur Anwendung. Andernfalls müsse der Mieter seine Kündigung bereits Freitag abgeben, wenn er sich nicht auf die Unwägbarkeiten der Sicherstellung des fristgerechten Zugangs auf dem Postweg verlassen wolle. Dies würde zu einer Fristverkürzung führen.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
92,44 € So kann die Weihnachtsfeier abgesetzt werden

Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

> mehr lesen

Renten steigen zum 3. mal hintereinander

Zum dritten Jahr in Folge steigen die Renten in Deutschland

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK