Die meisten Auswirkungen werden Unternehmen die mit britischen Betrieben handeln oder verstrickt sind merken. Hier muss sich um die Umsatzsteuer und die Zölle gekümmert werden. Die Lieferungen nach Großbritannien werden als Ausfuhr angesehen und somit auch nicht mehr steuerfrei sein. Auch Umsatzsteuerlich wird es dann eine Aus- und Einfuhr sein. Deswegen sollten Betriebe mit Hilfe Ihrer Buchhaltungssoftware prüfen, ob diese Meldungen gegebenenfalls die Umsätze in der Umsatzsteuer-Erklärung verändern. Auch die Zölle müssen zukünftig mit kalkuliert werden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.