Die Übernahme von Finanzierungskosten durch den Ehemann für ein im Alleineigentum der Ehefrau stehendes und von beiden Ehegatten bewohntes Grundstück führt laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster nicht zu unentgeltlichen Zuwendungen. Damit wurde eine Beschränkung der Vollstreckung abgelehnt, was unter anderem auch damit begründet wurde, dass der Ehemann mietfrei das Objekt bewohnte. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage wurde Revision beim BFH zugelassen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.