Die Übernahme von Finanzierungskosten durch den Ehemann für ein im Alleineigentum der Ehefrau stehendes und von beiden Ehegatten bewohntes Grundstück führt laut einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster nicht zu unentgeltlichen Zuwendungen. Damit wurde eine Beschränkung der Vollstreckung abgelehnt, was unter anderem auch damit begründet wurde, dass der Ehemann mietfrei das Objekt bewohnte. Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage wurde Revision beim BFH zugelassen.