Der Kläger war Landwirt und beantragte mit weiteren Landwirten die Durchführung eines Landtausches nach dem Flurbereinigungsgesetz, um die Bewirtschaftung der Flächen zu erleichtern. Er erhielt als Ausgleich wegen abweichender Flächen eine Ausgleichszahlung. Das Finanzamt versteuerte die dadurch aufgedeckten stillen Reserven. Nach dem Urteil des zuständigen Finanzgerichts handelt es sich dabei jedoch um einen mit der behördlich angeordneten Flurbereinigung vergleichbaren Fall, was die Aufdeckung der stillen Reserven nicht zur Folge habe. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...