Der Kläger war Landwirt und beantragte mit weiteren Landwirten die Durchführung eines Landtausches nach dem Flurbereinigungsgesetz, um die Bewirtschaftung der Flächen zu erleichtern. Er erhielt als Ausgleich wegen abweichender Flächen eine Ausgleichszahlung. Das Finanzamt versteuerte die dadurch aufgedeckten stillen Reserven. Nach dem Urteil des zuständigen Finanzgerichts handelt es sich dabei jedoch um einen mit der behördlich angeordneten Flurbereinigung vergleichbaren Fall, was die Aufdeckung der stillen Reserven nicht zur Folge habe. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.