Der Deutsche Bundestag teilt aufgrund einer Anfrage mit, dass es nach der letzten Gesetzesänderung keine Hinweise auf Fälle von Dividendenstripping mehr zu Lasten des deutschen Fiskus gibt (cum/ex). Dabei sind jedoch cum/cum-Geschäfte ganz klar von den cum/ex-Gestaltungen zu unterscheiden. Letztere sind illegal, während cum/cum laut Finanzminister Schäuble lediglich illegitim seien. Cum/ex-Geschäfte sind rechtswidrig.
Liebe MandantInnen, Corona wirbelt die gesamten Wirtschaft durcheinander. Unsere PartnerInnen stehen Ihnen jederzeit zur Seite stehen, helfen und unterstützen wo es geht. Hier finden Sie eine Liste aller Länder wie und wo Sie die Soforthilfe beantragen können.
Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...