Der Deutsche Bundestag teilt aufgrund einer Anfrage mit, dass es nach der letzten Gesetzesänderung keine Hinweise auf Fälle von Dividendenstripping mehr zu Lasten des deutschen Fiskus gibt (cum/ex). Dabei sind jedoch cum/cum-Geschäfte ganz klar von den cum/ex-Gestaltungen zu unterscheiden. Letztere sind illegal, während cum/cum laut Finanzminister Schäuble lediglich illegitim seien. Cum/ex-Geschäfte sind rechtswidrig.