Der Deutsche Bundestag teilt aufgrund einer Anfrage mit, dass es nach der letzten Gesetzesänderung keine Hinweise auf Fälle von Dividendenstripping mehr zu Lasten des deutschen Fiskus gibt (cum/ex). Dabei sind jedoch cum/cum-Geschäfte ganz klar von den cum/ex-Gestaltungen zu unterscheiden. Letztere sind illegal, während cum/cum laut Finanzminister Schäuble lediglich illegitim seien. Cum/ex-Geschäfte sind rechtswidrig.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.