Die für zurückliegende Jahre mögliche Kindergeldfestsetzung soll neu geregelt werden. Bisher war die Antragstellung vier Jahre rückwirkend möglich. Dies ist jedoch nach Ansicht der Bundesregierung nicht im Sinne dieser Leistungen, da das steuerliche Existenzminimum durch Kindergeld im laufenden Kalenderjahr gesichert werden soll. Nach Ablauf mehrerer Jahre ist dieser Sinn und Zweck nicht mehr zu erfüllen. Angestrebt wird nun die Umsetzung einer Antragsfrist mit sechs Monaten. Diese Frist wird im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Steuerumgehung mit aufgenommen.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...