Weil Turnierbridge die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördert wie Sport, hat der BFH die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in seinem aktuellen Urteil bestätigt. Damit ist eine Befreiung von der Körperschaftsteuer bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit wegen Förderung der Allgemeinheit gegeben.
Möchten Sie auch wieder mehr Zeit für das wesentliche im Leben haben? Dann lassen Sie Ihre Buchhaltung doch von einem unserer Finanzmanager erledigen. Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir leiten Ihre Anfrage umgehend an eine/n MarkenPartner/in in Ihrer Region weiter.