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Gemeinnützigkeit: Turnierbridge

Gemeinnützigkeit: Turnierbridge

Weil Turnierbridge die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördert wie Sport, hat der BFH die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in seinem aktuellen Urteil bestätigt. Damit ist eine Befreiung von der Körperschaftsteuer bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit wegen Förderung der Allgemeinheit gegeben.

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92,44 € So kann die Weihnachtsfeier abgesetzt werden

Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

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