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Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Verlustabzug bei Anteilsverkauf

Verlustabzug bei Anteilsverkauf

Die gesetzliche Regelung, wonach der Verlustvortrag zum Teil (mehr als 25 Prozent Anteile) oder sogar vollständig (mehr als 50 Prozent Anteile) verlorengeht, ist nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Grundgesetz unvereinbar. Es fehlt ein sachlich einleuchtender Grund zur Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften im Vergleich zu Einzelunternehmen. Der Gesetzgeber muss nun bis 31.12.2018 eine Neuregelung schaffen, die rückwirkend zur Anwendung kommen wird.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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