Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Verlustabzug bei Anteilsverkauf

Verlustabzug bei Anteilsverkauf

Die gesetzliche Regelung, wonach der Verlustvortrag zum Teil (mehr als 25 Prozent Anteile) oder sogar vollständig (mehr als 50 Prozent Anteile) verlorengeht, ist nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Grundgesetz unvereinbar. Es fehlt ein sachlich einleuchtender Grund zur Ungleichbehandlung von Kapitalgesellschaften im Vergleich zu Einzelunternehmen. Der Gesetzgeber muss nun bis 31.12.2018 eine Neuregelung schaffen, die rückwirkend zur Anwendung kommen wird.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
92,44 € So kann die Weihnachtsfeier abgesetzt werden

Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

> mehr lesen

Renten steigen zum 3. mal hintereinander

Zum dritten Jahr in Folge steigen die Renten in Deutschland

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK