Das EU-Parlament befasst sich im Moment in seinem Untersuchungsausschuss mit der Prüfung von Missständen im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung. Der Schwerpunkt liegt hier in der Rolle der Berater, Steuerberater, Unternehmensberater, Rechtsanwälte oder Finanz- und Anlageberater. Es soll die Einführung von Offenlegungspflichten zur Diskussion gestellt werden, die derartige nur am Rande beteiligte Dritte verpflichten würde, frühzeitig über Steuergestaltungen aller Art Auskunft geben zu müssen. Es gibt dazu zwei neue Grundsatzregelungen in Studien: strengere Regeln für verantwortliche Berater und Verantwortlichkeit und Unabhängigkeit der steuerlichen und rechtsberatenden Berufe.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.