Ein Steuerbescheid kann auch dann wirksam bekannt gegeben sein, wenn der Insolvenzverwalter lediglich namentlich im Steuerbescheid aufgeführt ist und der Zusatz „als Insolvenzverwalter“ fehlt. Es dürfen sich keine Zweifel ergeben, dass der Steuerbescheid in der Funktion des Insolvenzverwalters diesem zugegangen ist. Im Urteilsfall hatte der Insolvenzverwalter Einspruch eingelegt, weshalb der Bescheid an ihn zugestellt wurde. Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, die beim BFH nun anhängig ist.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.