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Gesetzliche Regelung des Sanierungserlasses

Gesetzliche Regelung des Sanierungserlasses
Gesetzliche Regelung des Sanierungserlasses: Mit Beschluss vom 28.11.2016 hat der BFH den Sanierungserlass des BMF, welcher die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen vorsah, verworfen. Hauptgrund hierfür sei insbesondere die fehlende Rechtsgrundlage gewesen. Nun ist der Gesetzgebertätig geworden und hat den Sanierungserlass des BMF in einem Gesetzesentwurf neu geregelt. Grundsätzlich bleibt es bei der Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen. Neu ist jedoch, dass zukünftig auch die Steuerbefreiung im Bereich der Gewerbesteuer möglich sein soll. Weiterhin steuerlich unberücksichtigt bleiben etwaige Sanierungskosten. Die neue Regelung gilt nur für solche Fälle, die nach dem 08.02.2017 verwirklicht wurden. Für Altfälle soll aus Vertrauensschutzgründen, der alte vom BFH verworfene Sanierungserlass gelten. Vor Inkrafttreten des Gesetzes, muss die EU jedoch noch zustimmen.

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