Durch das BMF wurde die Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) aktualisiert. Die Arbeitshilfe und Anleitung haben somit den Stand von Februar 2017. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung von Gebäuden ist es in der Praxis notwendig, den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dieser Kaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sog. Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen. Die Arbeitshilfe ist auf der Homepage des BMF verfügbar.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.