In seiner Entscheidung vom 21.09.2016 hatte das BAG die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für unwirksam erklärt, da der hierfür zuständige Minister für Arbeit und Soziales nicht bei der Beschlussfassung mitgewirkt hatte. Die Folgen dieses Urteils sind jedoch verheerend. Nicht nur, dass damit das System der SOKA-BAU in Frage gestellt wurde, sondern auch millionenschwere Rückforderungsansprüche seitens der Arbeitgeberschaft drohten. Um dies zu verhindern, haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der dem begegnen soll. Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG) sieht insbesondere eine Rechtsgrundlage für das Behaltendürfen bereits eingezogener Beiträge vor.