Der BFH hat in seinem aktuellen Urteil die Frage nach dem wirtschaftlichen Eigentum bei Sale-and-lease-back beantwortet. Der Leasingnehmer wird kein wirtschaftlicher Eigentümer, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes länger als die Grundmietzeit ist und dem Leasinggeber dazu ein Andienungsrecht eingeräumt wird.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...