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Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Unrichtiger Steuerausweis in Rechnungen

Unrichtiger Steuerausweis in Rechnungen

Der BFH hat zum unrichtigen Steuerausweis in Rechnungen, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, aktuell entschieden. Weist der Unternehmer in diesen Rechnungen Steuer offen aus, schuldet er diese an das Finanzamt. Eine Abtretungsanzeige des leistenden Unternehmers an das Finanzamt ist ggf. als Berichtigung anzusehen. Dies setzt voraus, dass die Abtretungserklärung spezifisch und eindeutig auf die betreffenden Rechnungen bezogen ist. Es muss eindeutig daraus hervorgehen, dass der leistende Unternehmer über seine Leistungen nur noch ohne Umsatzsteuer abrechnen will. Einer derartigen Rechnungsberichtigung kommt keine Rückwirkung zu.

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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