Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Umsatzsteuerbefreiung für Sportlehrgänge

Umsatzsteuerbefreiung für Sportlehrgänge

Die Steuerbefreiung ist zu verneinen, wenn die Leistungen nicht von einer Einrichtung des öffentlichen Rechts oder anderen privaten Einrichtungen erbracht werden, die von dem jeweiligen Mitgliedstaat als Einrichtung mit wesentlichem sozialen Charakter anerkannt wurde. Die erforderliche Anerkennung kann aus der Kostenübernahme oder aus der formalen Anerkennung abgeleitet werden. Bei einem mit Gewinnstreben betriebenem Reiterhof sind diese Grundsätze nicht erfüllt. Zur Klarstellung nimmt das BMF die Aussagen des BFH in den Umsatzsteueranwendungserlass auf.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

> mehr lesen

Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK