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Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Elektronische Übermittlung: Bescheinigungsverfahren

Elektronische Übermittlung: Bescheinigungsverfahren

Mit dem Amtshilfe-Richtlinienumsetzungsgesetz vom 26.06.2013 wurde zum 01.01.2017 ab dem Veranlagungszeitraum 2016 ein neues elektronisches Datenübermittlungsverfahren eingeführt. Demnach sind von den mitteilungspflichtigen Stellen steuerfreie Zuschüsse zu Vorsorgeaufwendungen (insbesondere für Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sowie die Erstattung von solchen Beiträgen an die zentrale Stelle der Finanzverwaltung zu melden. Das BMF hat mit seiner Mitteilung vom 27.01.2017 hierzu explizit Stellung genommen bzw. Ausführungen dazu aufgestellt. U. a. wird darauf eingegangen, wen und was die Meldepflicht betrifft sowie welche Ausnahmen bestehen. Ferner wie die Meldung vorzunehmen ist und zu welchem Zeitpunkt. Der Volltext der Mitteilung ist auf der Homepage des BMF abrufbar.
 

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Frist zum 31.03.2025 - Jahresabschluss jetzt offenlegen

Letzte Erinnerung! 
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren. 

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Grundsteuererlass für 2024: Antrag bis 31. März 2025 stellen

Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

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