Auch 2017 möchte sich der Bund an den Kosten der Integration beteiligen. Dies sieht der vom BMF vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Hiernach erhalten die Gemeinden vom verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer im kommenden Jahr eine Abschlagszahlung von knapp 1,16 Milliarden Euro. Umgerechnet bedeutet dies eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 670 Euro pro Asylbewerber. Das Bundeskabinett hat bereits zugestimmt.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...