Auch 2017 möchte sich der Bund an den Kosten der Integration beteiligen. Dies sieht der vom BMF vorgelegte Gesetzesentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes vor. Hiernach erhalten die Gemeinden vom verbleibenden Aufkommen der Umsatzsteuer im kommenden Jahr eine Abschlagszahlung von knapp 1,16 Milliarden Euro. Umgerechnet bedeutet dies eine finanzielle Beteiligung in Höhe von 670 Euro pro Asylbewerber. Das Bundeskabinett hat bereits zugestimmt.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.