Nach einer neuen Studie gibt es bei der Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns bei geringfügig Beschäftigten noch immer erhebliche Lücken. Knapp die Hälfte der Minijobber hatten weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde im Jahr 2016 ausbezahlt bekommen. Aus der Studie lässt sich die Erkenntnis ableiten, dass ein großer Anteil an Arbeitgebern die Bezahlung gar nicht an den Mindestlohn angepasst hat. Rund 20 Prozent der Beschäftigten erhielten sogar weniger als 5,50 EUR die Stunde, knapp 40 Prozent kamen auf 7,50 EUR. Oft erhalten Minijobber auch keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub. Es wird gefordert, geeignete Maßnahmen einer wirksamen Kontrolle aufzustellen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.