Der BFH hat zur stundenweisen Überlassung von Hotelzimmern (Stundenhotel) entschieden. Darauf reagiert nun die Finanzverwaltung in einem aktuellen Schreiben. Die halbstündige oder stündliche Überlassung des Hotelzimmers stellt keine Beherbergung dar. Es liegt deshalb ein steuerfreier Fall der Vermietung vor. Dementsprechend wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. Dabei müssen aber die äußeren Umstände ergeben, dass der Schwerpunkt der Leistungen in der Einräumung der Möglichkeit liegt, sexuelle Dienstleistungen zu erbringen oder zu konsumieren.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.