Vor allem grenzüberschreitend tätige Unternehmen sollen durch Informationsaustausch überwacht werden. Regelmäßige Kenntnisse über das Verwaltungshandeln anderer Staaten sollen die Besteuerung in Deutschland sichern. So müssen Unternehmen Auskünfte über Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen erteilen. Dabei wird es Vorbescheide und Vorabverständigungen geben. Doppelbesteuerungsabkommen Unsicherheiten in der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen werden künftig beseitigt. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung eines Dienstverhältnisses. Maßnahmen zum doppelten Betriebsausgabenabzug bei Personengesellschaften werden umgesetzt.