Das BMF hat in einer Mitteilung zur Förderung der Elektromobilität Hinweise gegeben. Die Bundesregierung hat zur Umsetzung ein Gesamtpaket in einem Umfang von einer Milliarde Euro geschnürt. Seit Juli 2016 gibt es bereits einen Kaufbonus bei Erwerb von Elektrofahrzeugen.Diese Maß- nahme wird nun in der weiteren Gesetzgebungsphase um eine verlängerte Steuerbefreiung ab 2016 für zehn Jahre ergänzt. Auch Arbeitgeber sollen einen Anreiz bekommen, weshalb eine steuerfreie Überlassung von Ladevorrichtungen an den Arbeitnehmer eingeführt wird. Das Aufladen von privaten Elektrofahrzeugen des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers wird nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesetzt. Das Gesetz dazu geht nun in die endgültige Beschlussfassung.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.