Der Erwerb des von der Klägerin selbst genutzten Familienwohnheimes vom verstorbenen Ehegatten wurde steuerfrei gestellt. Anschließend wurde das Haus gegen Niessbrauchsvorbehalt auf die Tochter übertragen. Daraufhin hob die Finanzverwaltung den Bescheid über Erbschaftsteuer rückwirkend auf und versagte die Steuerbefreiung. Das Finanzgericht bestätigte diese Auffassung, wonach die Selbstnutzung nicht mehr gegeben ist, wenn die Eigentümereigenschaft verloren geht. Auch die tatsächliche Selbstnutzung durch die Klägerin sei dann nicht mehr von Bedeutung. Wegen Fortbildung des Rechts wurde Revision beim BFH zugelassen.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.