Hier finden Sie alles Wissenswerte zum Thema:

Buchhaltung*, Finanzen, Recht, Steuern uvm. aus den letzten Monaten

 

Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Schwarzarbeit lohnt sich nicht

Schwarzarbeit lohnt sich nicht Das AG München hatte sich mal wieder mit Fragen der Schwarzarbeit und deren Folgen zu beschäftigen. Im zugrundeliegenden Fall schlossen die Parteien einen Mietvertrag. Darüber hinaus einigte man sich, dass der Mieter einige Reparaturen „schwarz“ vornahm. Nachdem der Mieter jedoch zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten nicht zahlte, kündigte der Vermieter fristlos und erhob Räumungsklage. Der Mieter trägt nun vor, dass die Nichtzahlung deshalb erfolgte, weil der Vermieter ihm für die erledigte Schwarzarbeit 1.200 EUR schuldete und er diese mit der Miete aufrechnete. Der Vermieter dagegen behauptete, dass lediglich 25 Arbeitsstunden vom Mieter erbracht worden sind und diese Zahlung bereits mit der Mietkaution aufgerechnet wurde. Die Richterin gab schließ- lich dem Vermieter Recht. Wegen der Schwarzarbeit besitzt der Mieter keinen vertraglichen Lohnanspruch, denn der zugrundeliegende Vertrag ist nichtig. Der Grundsatz von Treu und Glauben gebietet jedoch, dass der Vermieter das durch die Schwarzarbeit Erlangte nicht behalten dürfe. Daher könne der Mieter Ersatz verlangen. Allerdings nicht in der vereinbarten Entgelthöhe, denn mangels Bestehen etwaiger Gewährleistungsansprüche muss der Mieter erhebliche Lohnabschläge in Kauf nehmen.

Erfahrungen & Bewertungen zu McDATA
92,44 € So kann die Weihnachtsfeier abgesetzt werden

Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.  

> mehr lesen

Renten steigen zum 3. mal hintereinander

Zum dritten Jahr in Folge steigen die Renten in Deutschland

> mehr lesen

Diese Webseite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für Analysen weiter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie die Einstellungen hier anpassen:

Bestätigen
NEIN
JA
Achtung!
OK