Steuerklassenwahl 2017 Die Finanzverwaltung hat das aktuelle Schreiben zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten veröffentlicht. Die für Ehegatten möglichen Wahlrechte, wenn beide Arbeitslohn beziehen, werden hier näher erläutert. Diese Wahlrechte gelten auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Grundsätzlich ist ein Wechsel der Steuerklassen nur einmal im Kalenderjahr möglich. Kommt jedoch ein besonderer Grund ins Spiel, wie z. B. Arbeitslosigkeit, kann ein weiterer Wechsel stattfinden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.