Steuerklassenwahl 2017 Die Finanzverwaltung hat das aktuelle Schreiben zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten veröffentlicht. Die für Ehegatten möglichen Wahlrechte, wenn beide Arbeitslohn beziehen, werden hier näher erläutert. Diese Wahlrechte gelten auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Grundsätzlich ist ein Wechsel der Steuerklassen nur einmal im Kalenderjahr möglich. Kommt jedoch ein besonderer Grund ins Spiel, wie z. B. Arbeitslosigkeit, kann ein weiterer Wechsel stattfinden.