Verlustverrechnung neu geregelt Mit dem vom Finanzausschuss beschlossenen Gesetzesentwurf wird die steuerliche Verlustverrechnung bei Unternehmen auf eine neue Basis gestellt. Die festgestellten Verluste bei einer Kapitalgesellschaft sind bisher verloren gegangen, wenn Anteilseigner in die Körperschaft eingetreten sind. Künftig wird das so mitgebrachte Kapital keine Auswirkungen mehr auf die Verluste haben, wenn derselbe Geschäftsbetrieb nach dem Anteilserwerb fortgesetzt wird. Dadurch können viele junge innovative Unternehmen eine Verbesserung der Situation herbeiführen, ohne dass die steuerlichen Verluste für künftig erzielte Gewinne entfallen müssen
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.