Die Verwaltungsanweisungen zur Anwendung der Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen wurden insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofes umfassend überarbeitet.
Folgende Änderungen hebt das Bundesfinanzministerium (BMF) dabei wesentlich hervor:
Das BMF-Schreiben vom 9.11.2016 mit allen Details kann hier heruntergeladen werden.
(BMF / STB Web)
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