Im Bundestag wurde ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften beschlossen. Künftig soll die steuerliche Verlustverrechnung neue Regelungen erhalten. Gerade wenn Unternehmen neues Kapital benötigen und dabei Anteilseigner aufnehmen, ist derzeit die Verlustverrechnung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Dieser Umstand soll laut Aussagen der Bundesregierung dringend beseitigt werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll überwiegend junge und innovative Unternehmen besser stellen, ist aber nicht auf diese Kapitalgesellschaften beschränkt.
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Für Pensionskassen bringt die Einführung von Informationspflichten einen erheblichen Umsetzungsaufwand mit sich. Der Bundesrat verlangt in einer von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten ...