Im Bundestag wurde ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Verlustverrechnung bei Kapitalgesellschaften beschlossen. Künftig soll die steuerliche Verlustverrechnung neue Regelungen erhalten. Gerade wenn Unternehmen neues Kapital benötigen und dabei Anteilseigner aufnehmen, ist derzeit die Verlustverrechnung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Dieser Umstand soll laut Aussagen der Bundesregierung dringend beseitigt werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll überwiegend junge und innovative Unternehmen besser stellen, ist aber nicht auf diese Kapitalgesellschaften beschränkt.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.