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Neue BFH Urteile in der Erbschaftssteuer

05.02.2025
Neue BFH Urteile in der Erbschaftssteuer

Ab 2025 steigt die Erbfallkostenpauschale von 10.300 € auf 15.000 €. Zudem können Erben mit beschränkter Steuerpflicht nun auch anteilige Nachlassverbindlichkeiten geltend machen.

 

Sterbegeldversicherung & Bestattungskosten

Ein Erblasser hatte seine Sterbegeldversicherung bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten. Fraglich war, ob dies den Nachlasswert erhöht und damit die Steuerlast beeinflusst. Der BFH stellte klar, dass zwar die Zahlung nicht zum Nachlass gehört, jedoch ein gleichwertiger Sachleistungsanspruch auf die Erben übergeht. Daher dürfen nicht nur die Erbfallkostenpauschale, sondern die tatsächlichen Bestattungskosten abgezogen werden – allerdings nur einmal pro Erbfall.

Nachlassregelungskosten als steuerliche Minderung

Ein weiterer Fall betraf Mietkosten für die Unterbringung des Nachlasses und Gutachterkosten, die zur Veräußerung von Nachlassgegenständen nötig waren. Finanzamt und Finanzgericht lehnten eine steuerliche Berücksichtigung ab. Der BFH entschied jedoch, dass diese Kosten den Nachlass mindern und somit die Erbschaftsteuer reduzieren können.

Freibeträge für Enkel bei Erbverzicht der Eltern

Im dritten Fall ging es um die Höhe des Freibetrags für ein Enkelkind, dessen Elternteil per notarieller Urkunde auf sein Erbrecht verzichtet hatte. Während Kinder des Erblassers 400.000 € Freibetrag erhalten, gilt dieser Betrag für Enkel nur, wenn ihr Elternteil vorverstorben ist. Da dies hier nicht der Fall war, bestätigte der BFH die reduzierte Freibetragsgrenze von 200.000 €, da ein Erbverzicht keine "Todesfiktion" bewirkt.

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