Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26.11.2024 klargestellt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 auch die Einlösung von E-Rezepten für verschreibungspflichtige Medikamente steuerlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar ist.
Diese Regelung erleichtert die steuerliche Geltendmachung von Krankheitskosten bei digitalisierten Rezepten und sorgt für mehr Klarheit in der Nachweisführung.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte kürzlich mehrere Fälle zur Erbschaftsteuer zu entscheiden.