Das McDATA Team wünscht allen Partnern, Angehörigen, Steuerkanzleien frohe und besinnliche Weihnachten. Wir wünschen Ihnen ebenso einen entspannten und erholsamen Jahreswechsel.
Damit Ihnen zwischen den Mahlzeiten nicht langweilig wird, haben wir Ihnen nochmal 3 kurze aber gehaltvolle Artikel zu steuerlichen Änderungen in 2025 zusammengestellt.
IHK München "Jahreswechsel: Infos zum Thema Steuern"
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/%C3%84nderungen-Jahreswechsel/
Bundesregierung "Jahressteuergesetz 2024Steuerliche Verbesserungen"
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahressteuergesetz-2024-2290652
Bundesfinanzministerium "Gesetz zur Steuerfortentwicklung" https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/07/2024-07-24-gesetz-zur-steuerfortentwicklung.html
Viel Spaß beim Lesen und auf ein gutes 2025.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte kürzlich mehrere Fälle zur Erbschaftsteuer zu entscheiden.