Um die Weihnachtsfeier von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
1. Die Feier muss einen eindeutigen betrieblichen Bezug aufweisen, wie in etwa Erheiterung des Betriebsklimas oder Förderung der Team-Zusammengehörigkeit.
2. Die Kostenbegrenzung pro Person von 110 € brutto (netto 92,44 €) dürfen nicht überstiegen werden. Das gilt sonst als geldwerter Vorteil, würde somit zum Gehalt gezählt werden und ist Lohnsteuerpflichtig. Begleitpersonen sind da nicht mit inbegriffen.
3. Die Feier muss für alle Mitarbeiter zugänglich, darf aber keine Pflicht sein.
Dabei können Kosten für Speisen und Getränke, Fahrt und Übernachtung, Ausgestaltung und Rahmenprogramm sowie Geschenke bis 60 € abgesetzt werden. Die Gesamtkosten werden danach durch alle anwesenden Betriebsangehörigen geteilt.
Um den Mitarbeitern keine Mehrlast aufzuzwingen, kann der Betrag, der die 110 € übersteigt als freiwillige soziale Leistung lohnsteuerfrei verbucht werden.
Als Letztes muss noch beachtet werden, dass die Summer von 110 € höchstens 2 Mal jährlich veranschlagt werden kann.