Nach Erhöhungen der Renten in 2022 und 2023 wurde im Juli 2024 die Rente wieder angehoben.
Zum ersten Mal wurde dabei nicht in Ost- und Westdeutschland unterteilt, sondern in allen Bundesländern wurde der Rentensatz um 4,57 % angehoben. Renten werden dabei an das Lohnniveau angepasst, damit RentnerInnen bei steigenden Löhnen nicht abgehängt werden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.