Wir erleben aktuell eine neue Form von Finanzbetrug.
Betrüger verschicken gefälschte Steuerbescheide per Post und E-Mail.
Dabei geben sie sich als Finanzamt oder Mitarbeiter des Finanzamts aus und fordern von ihren Opfern Steuerrückzahlungen. Die Bescheide sehen, den echten auch zum Verwechseln ähnlich. Um Angst zu schüren, sind die Zahlungsfristen extrem kurz.
Alle postalisch zugestellten Bescheide und E-Mails sollten genau überprüft werden.
Wichtig dabei sind korrekte Steueridentifikationsnummern und Bankverbindungen. Ziehen Sie alte Bescheide als Vergleich heran.
Im Notfall oder bei zu hoher Unsicherheit wenden Sie sich an ihr Finanzamt oder die Polizei.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.