Mitte diesen Jahres wurde das 2. Jahressteuergesetz vorgestellt. Rückwirkend für 2024 wurden unter anderem die Freibeträge in der Einkommenssteuer verschoben. Die Grenze wurde um 180 € angehoben und liegt jetzt bei 11.784 €.
2025 soll der Freibetrag nochmal um 300 € erhöht werden und für 2026 steht eine Erhöhung von weiteren 252 Euro im Raum. Danach soll der Freibetrag bei 12.336 € liegen.
Mit dem Progressionsbericht im Herbst wird klar, ob die Zahlen für 2025 und 2026 übernommen werden. Aber für 2024 sollten eure Buchhaltungsprogramme umgestellt werden.
Letzte Erinnerung!
Alle Unternehmen mit Offenlegungspflicht müssen bis zum 31.03.25 den Jahresabschluss für 2023 zu veröffentlichen, sonst droht ein Ordnungsgeldverfahren.
Vermieter und Eigentümer von bebauten Grundstücken haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, eine Ermäßigung oder sogar einen vollständigen Erlass der Grundsteuer zu beantragen. Dies ist unabhängig von der Grundsteuerreform und kann formlos bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.