Wie wir bereits berichteten. Die E-Rechnung kommt ab 1.1.2025
Doch es kann schnell zu Verwirrungen kommen. Wer ist von der Pflicht betroffen und wer nicht? Hier eine kleine Übersicht.
Alle Unternehmen müssen die empfangen können, aber wer muss sie stellen?
Erstmal sind von der Verpflichtung alle Unternehmen in Deutschland betroffen, da jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können muss. Allerdings gibt es natürlich auch Ausnahmen.
Die E-Rechnung ist verpflichtend für Unternehmen die innerhalb Deutschlands Geschäfte mit anderen Unternehmen machen, und für Geschäfte zwischen Unternehmen und dem Staat. Für Geschäfte mit Endkunden gilt das nicht. Also die Pflicht tritt ein, wenn Unternehmen ihren Sitz in Deutschland haben im Bereich B2B und B2G aber nicht B2C.
Nicht für jede Rechnung muss eine E-Rechnung ausgestellt werden.
So können Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) weiterhin als “sonstige Rechnungen", beispielsweise in Papierform, übermittelt werden. Gleiches gilt für Fahrausweise. Ebenfalls ausgenommen sind Rechnungen über Leistungen, die nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei sind. Dazu gehören Umsätze aus der Vermittlung und Verwaltung von Wertpapieren, Investmentfondsanteilen und anderen Finanzinstrumenten.